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   AG Hamburg, 19.06.2017 - 67g IN 173/17   

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https://dejure.org/2017,25464
AG Hamburg, 19.06.2017 - 67g IN 173/17 (https://dejure.org/2017,25464)
AG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2017 - 67g IN 173/17 (https://dejure.org/2017,25464)
AG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 67g IN 173/17 (https://dejure.org/2017,25464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Sachwalters für Zahlungen des Schuldners auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ("Rickmers Holding")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rickmers - Anleger der Anleihe können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1383
  • NZI 2018, 93
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Ludwigshafen, 12.12.2022 - 3a IN 389/22

    Insolvenzrecht: Erlass von Verfügungsbeschränkungen im vorläufigen

    Nach dem klaren Wortlaut des § 270c Abs. 3 S. 1 InsO sollen lediglich die allgemeinen Verfügungsbeschränkungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO nicht angeordnet werden (K. Schmidt/Undritz, InsO, § 270c Rn. 8; BK-InsO/Beth, § 21 Rn. 17; zur alten Rechtslage u.a.: AG Hamburg, NZI 2018, 93, 93 ff.; AG Heilbronn, ZInsO 2016, 1024; a.A. Graf-Schlicker/Graf-Schlicker, InsO, § 270c Rn. 17 mwN).

    Ob eine Strafbarkeit aus § 266 Abs. 1 StGB tatsächlich in Betracht kommt, spielt in Ermangelung einer gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Rolle, da es dem Geschäftsführer bei der bestehenden rechtlichen Unsicherheit nicht zumutbar ist, sich durch Nichtzahlung einem Strafbarkeitsrisiko auszusetzen (AG Hamburg, NZI 2018, 93, 95).

    Vor diesem Hintergrund kann das Gericht einen beschränkten Zustimmungsvorbehalt in der tenorierten Form aussprechen, der den vorläufig eigenverwaltenden Schuldner von der Rechtsmacht zur Zahlung an die Sozialversicherungsträger befreit (AG Hamburg, NZI 2018, 93, 93 ff.; AG Heilbronn, ZInsO 2016, 1024; AG Düsseldorf, ZInsO 2014, 2389; Buchalik/Kraus, ZInsO 2014, 2354, 2356; Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, § 270a Rn. 7; BK-InsO/Beth, § 21 Rn. 17; a.A. AG Hannover ZInsO 2015, 1111; Frind, ZInsO 2015, 22, 24 f. Kritisch im Hinblick auf eine Strafbarkeitsvermeidung: Laroche/Wollenweber, ZInsO 2016, 2225, krit. Erwiderung: Schmidt, ZIP 2017, 1357).

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